12.07.2015

Es scheint zurzeit in der TV-Welt „in“ zu sein, sich undercover in Fastfood-Restaurants oder Altenheime einzuschleichen, um die dortigen, mehr oder weniger, misserablen Zustände der Öffentlichkeit zu präsentieren. An solchen Undercovereinsätzen fand auch ein Journalist Gefallen und setzte sein Vorhaben in die Tat um. Er schlich sich in das Unternehmen eines Fahrzeugherstellers ein. Getarnt als Leiharbeiter installierte er vier versteckte Kameras. Sein Ziel dabei war es, die Arbeitsverhältnisse darzustellen. Genauer gesagt, wollte er aufzeigen, dass Angestellte und Leiharbeiter der gleichen Arbeit nachgehen, Leiharbeiter aber zu einem wesentlich geringeren Lohn. Das wollte sich der Fahrzeughersteller nicht gefallen lassen und klagte. Das Urteil des Landgerichts Stuttgart fiel für ihn eher ernüchternd aus. Dem Gericht war bewusst, dass die Ablichtungen des Journalisten zwar illegal entstanden sind und somit gegen das Hausrecht der Firma verstoßen, jedoch haben sie gezeigt, welche Ungerechtigkeiten sich Tag täglich in der Firma abspielen. Und genau diese Tatsache ist es, die laut dem Gericht großes öffentliches Interesse weckt und es somit möglich macht, dass das Unternehmenspersönlichkeitsrecht an zweite Stelle rückt. Also, liebe Firmenchefs, Augen offen halten!

S. Loibl

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