06.09.2015

Immer mehr Menschen nutzen die Möglichkeit über WLAN einen Zugang zum Internet zu bekommen. Dabei wird der Zugang via WLAN in vielen Restaurants, Kneipen und Hotels kostenlos für die Gäste bereitgestellt. Aber auch in keinem Haushalt darf das WLAN fehlen.

Allerdings ist die Rechtslage, insbesondere die Haftungsregelungen, nicht klar genug ausgestaltet. Durch die momentan vorgeschlagene Änderung des Telemediengesetzes soll sich diese unklare Rechtslage nun ändern.

Im zweiten Referentenentwurf sollen die Haftungsregeln wie folgt präzisiert werden:

 

  1. Der Betreiber, der WLAN Inhaber, soll nicht haften, wenn er angemessene Sicherungsmaßnahmen getroffen hat. Dies kann durch anerkannte Verschlüsselungsverfahren geschehen Hauptsache ist, dass sein Netzwerk vor Zugriffen Dritter geschützt wird.

 

  1. Der Betreiber sollte seine Nutzer darauf aufmerksam machen, keine Rechtsverletzungen zu begehen. Der Nutzer selbst muss eine Erklärung hierzu abgeben, dass er keine Untaten macht. Auch dann ist der Betreiber nicht zu Haftung verpflichtet.

 

  1. Weiterhin sollte der Betreiber die Namen der Nutzer kennen, denen er einen Zugriff gewährt.

 

Fakt ist:

Die neuen Regelungen begünstigen den Inhaber des WLAN-Netzes immens. Er kann sich dadurch wesentlich besser gegen eine Haftung verteidigen.

Monika Wystup

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