Die beiden US-amerikanischen Unternehmen Facebook und Whats App hatten im Sommer vergangenen Jahres angekündigt, dass durch Whats App gesammelte Daten an den Mutterkonzern Facebook weitergegeben werden sollen. Gegen dieses Vorgehen hatte sich, nicht nur in Deutschland, enormen Protest geregt. Denn bei der Übernahme von Whats App hatte Facebook noch öffentlichkeitswirksam angekündigt, die Nutzerdaten beider Dienste nicht austauschen zu wollen.
Als Reaktion auf die Ankündigung hatte beispielsweise der Hamburgische Datenschutzbeauftragte die Datenweitergabe per Verwaltungsanordnung untersagt. Darüber hinaus war Facebook vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) abgemahnt worden. Durch dieses Einschreiten konnte die Weitergabe von Daten vorerst gestoppt werden. Facebook kündigte jedoch damals schon an, die Bedenken der deutschen Behörden abwägen zu wollen. Denn am Plan der Datenweitergabe möchte man beim kalifornischen Unternehmen festhalten.
Das geplante Vorgehen
Whats App hatte seinen Nutzern im Sommer letzten Jahres das Vorgehen angekündigt. Das Unternehmen informierte über neue Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen. Demnach soll die Telefonnummer der Nutzer an Facebook übermittelt werden. Darüber hinaus sollen Informationen über das Nutzungsverhalten des Kurznachrichtendienstes geteilt werden, sowie sämtliche Nummern, die der Whats-App-Nutzer in seinem Telefonbuch gespeichert hat. Die Zustimmung zu den neuen Bestimmungen wurde zur weiteren Nutzung des Dienstes vorausgesetzt.
Kritiker wiesen vor allem darauf hin, dass nach diesen Plänen die gesamte Facebook-Unternehmensgruppe an Daten von Verbrauchern gelangen könne, die selbst gar keinen der angebotenen Dienste nutzen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält dieses Vorgehen für rechtswidrig und hatte daher von Whats App die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt. Dieser Forderung kam das Unternehmen jedoch nicht nach. Aufgrund dessen sah man sich beim vzbz dazu gezwungen, den Schutz der Interessen deutscher Verbraucher vor Gericht durchzusetzen.
Klage von deutschen Verbraucherschützern
Der Verbraucherzentrale Bundesverband reichte als weitere Reaktion auf das geplante Vorgehen Klage beim Landgericht Berlin gegen Whats App ein. Mit der Klage wollen die Verbraucherschützer erreichen, dass weitergegebene Daten gelöscht werden müssen. Außerdem möchte man erwirken, dass das kalifornische Unternehmen Whats App es unterlässt, insgesamt acht Klauseln der neuen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen gegenüber deutschen Nutzern weiterhin zu verwenden.
Ausblick
Nun müssen die deutschen Gerichte entscheiden, ob das Vorgehen von Whats App rechtswidrig ist. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte sich zuvor mithilfe von Klagen schon gegen Konzerne, wie Google und Amazon zur Wehr gesetzt. Im Zweifel wird man nun auch gegen Whats App den lagen Weg durch die Instanzen auf sich nehmen, um die Interessen der Verbraucher zu schützen.
Janik Dörr