Datenweitergabe zwischen Facebook und WhatsApp

Vor kurzem wurde an dieser Stelle über das Vorgehen des hamburgischen Datenschutzbeauftragten gegenüber Facebook berichtet. Per Verwaltungsanordnung wurde der geplante Datenaustausch zwischen Facebook und WhatsApp verboten. Kritik hagelte es für Facebook auch von vielen anderen europäischen Datenschützern. Gegen die Verwaltungsanordnung des hamburgischen Datenschutzbeauftragten hat Facebook einen Eilantrag beim Hamburger Verwaltungsgericht gestellt. Die Entscheidung des Gerichts steht aktuell (12.11.2016) noch aus. Das Unternehmen gab nun bekannt, dass die unternehmensinterne Weitergabe von Daten europäischer WhatsApp-Nutzer an Facebook auf Eis gelegt sei. Damit will der Konzern den Bedenken der Datenschützern Rechnung tragen. Man kündigte an, auf den Dialog mit den jeweiligen Behörden zu setzen, um eine Lösung zu finden.

Es ist momentan schwer abzusehen, wie sich der Sachverhalt weiter entwickeln wird. Facebook scheint sich für den Moment den Entscheidungen und Bedenken der verschiedenen Datenschutzbehörden zu beugen. Wohl eher zutreffend ist, dass Facebook damit auf Zeit spielt, um intern eine Lösung zur Umsetzung des Austauschs zu finden. Denn am Willen einen Datenaustausch durchzuführen, hat sich bei Facebook vermutlich nichts geändert.

 

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Konzernspitze von Facebook

In einer völlig anderen Sache ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft München gegen Facebook. Es wird ein Vorgehen gegen die Konzernspitze geprüft. Grund dafür könnte die Verletzung von deutschem Recht sein.

Grundlage für die Ermittlungen ist die Klage des Rechtsanwalts Chan-jo Jun aus Würzburg. Dieser hat sich vorgenommen gegen Facebook vorzugehen. Seiner Ansicht nach weigert sich das amerikanische Unternehmen seit mehr als einem Jahr deutsches Recht anzuwenden. Diesen Vorwurf untermauerte der Anwalt durch die Dokumentation von über 400 Facebook-Posts, die einen strafrechtlich relevanten Inhalt aufweisen und trotz Meldung an Facebook online blieben. Er wirft Facebook vor nicht ausreichend dafür zu sorgen, dass strafrechtlich relevante Inhalte entfernt würden.

In einer Stellungnahme wies Facebook die Vorwürfe zurück. In der Vergangenheit wurde immer wieder darauf verwiesen, dass im Auftrag von Facebook mehrere Mitarbeiter mit der Löschung und Überprüfung von Inhalten des Netzwerks betraut seien. Genau Zahlen, wie viele Posts gelöscht wurden, hat das Unternehmen bisher nicht veröffentlicht. Ein durch die Bundesregierung in Auftrag gegebener Test lieferte keine erfreulichen Ergebnisse. Nicht einmal die Hälfte der strafrechtlich relevanten Inhalte wurde innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Meldung bei Facebook gelöscht.

 

Fazit

In beiden Fällen bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten. Speziell im Fall des Vorgehens gegen Online-Straftäter erwartet man seitens der deutschen Justiz mehr, als nur bloße Ankündigungen von Facebook.

Janik Dörr

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.