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BTK Rechtsanwälte geben einen Vortrag zum Fotorecht.
Inhalte werden u. a. sein:
- Grundlagen zum Recht am Foto (Urheberrechte u. Leistungsschutzrechte) und Recht am eigenen Bildnis der abgebildeten Personen und Objekte, zu Nutzungsrechten und der Möglichkeit, diese auf andere zu übertragen
- Einwilligungen und einwilligungsfreie Nutzungshandlungen, insbesondere Fotos auf (öffentlichen) Veranstaltungen, Hausrecht des Veranstalters, Bilder von Mitarbeitern und Betriebsfeiern, Hochzeitsfotografie, Bilder von Marken und Objekten
- Nutzung in Social Media
- Verträge zwischen Fotografen und Models: Was ist zu beachten, was sollte auf jeden Fall geregelt werden? Insbesondere: Rechteklauseln und Honorar
- Fotorecht und Datenschutz nach der DSGVO, Anforderungen an Einwilligungen
- Gesetzliche Ansprüche: Unterlassung, Schadenersatz, angemessene Vergütung, Quellenangaben und Urhebernennung
Mehr Infos gibt es hier.