Vor kurzem gab es die Diskussion, ob Selfies verboten werden sollten, auf denen die eigene Person zu sehen ist und außerdem ein öffentliches Objekt.
In diesem Blog wollen wir uns kurz damit beschäftigen, welche Fotos wir im Urlaub zukünftig machen dürfen und ob wir diese auch veröffentlichen dürfen.
- Grundsätzlich gilt, dass wir Bilder von öffentlich zugänglichen Sehenswürdigkeiten machen und diese auch online stellen dürfen. Diese Plätze sind für jedermann zugänglich und stehen daher der Allgemeinheit zu Verfügung.
- Weiterhin gilt, dass in geschlossenen Räumen (Bsp.: Museum) der Betreiber das Hausrecht inne hat. Er kann dann individuell entscheiden, ob das Fotografieren erlaubt ist.
- Von anderen Menschen dürfen wir im Urlaub Fotos machen. Diese dürfen wir aber nur veröffentlichen, wenn wir sie nach ihrem Einverständnis gefragt haben. Hier gilt der Grundsatz: Andere Länder, andere Sitten. Wir sollten uns immer nach der jeweiligen Kultur richten.
- Ohne Einverständnis dürfen wir das gemachte Foto nur veröffentlichen, wenn der Mensch nur als Beiwerk zu einer Landschaft oder Örtlichkeit anzusehen ist und nicht den Fokus des Bildes darstellt.
- Letztlich dürfen wir auch Bilder von einer Gruppe von Menschen machen und diese auch veröffentlichen. Allerdings gilt hierbei, dass diese Gruppe als ein Menschenaufzug auftritt (Bsp.: Demonstrationen) und mit ihrem Auftritt auch einen gemeinsamen Zweck verfolgt.
Fakt ist:
Grundsätzlich dürfen wir alles fotografieren, um es für unseren privaten Gebrauch zu nutzen. Veröffentlichen dürfen wir nur diese Fotos, auf denen wir nicht das Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten verletzen.
Monika Wystup