Vor kurzem wurde durch diesen Blog über den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten, Johannes Caspar, und sein Vorgehen gegen WhatsApp und Facebook berichtet. Herr Caspar hat dem Datenaustausch der beiden Kommunikationsriesen per Verwaltungsanordnung zunächst einen Riegel vorgeschoben. So soll verhindert werden, dass die Daten von rund 35 Millionen Nutzern von WhatsApp in Deutschland, an Facebook weitergegeben werden.
Facebook hatte auf die Verwaltungsanordnung, abgesehen von einer kurzen Stellungnahme, nicht reagiert. Eine Unterlassungserklärung wurde in der vorgesehenen Frist nicht abgegeben. Nach Angaben des Unternehmens, hält man sich jedoch zurzeit an die Anordnung. Die Kundendaten der Nutzer in Deutschland bleiben vorerst unangetastet.
Dies soll nach dem Willen von Facebook aber bald anders aussehen. Dazu wurde ein Eilantrag an das Verwaltungsgericht in Hamburg adressiert. Der Antrag ist auf die Aussetzung der sofortigen Vollziehung der Verwaltungsanordnung gerichtet. Auf 81 Seiten bringt Facebook seine Argumente vor. Unter anderem wird darauf verwiesen, dass nach Auffassung des Unternehmens, deutsches Recht keine Rolle für die Datenweitergabe spiele. Darüber hinaus wird angeführt, dass die Weitergabe von Daten zwischen zwei Teilen eines Gesamtkonzerns üblich sei. Außerdem hätten alle Nutzer einer Datenweitergabe zugestimmt.
Proteste gegen das Vorgehen von Facebook auch an anderer Stelle
Nicht nur in Deutschland eckt der Konzern mit seinem geplanten Datenaustausch an. In Großbritannien, Spanien und Italien erwägt man ebenfalls ein rechtliches Vorgehen gegen Facebook. Auch in Brüssel, genau genommen bei der Europäischen Kommission, werden mögliche rechtliche Schritte geprüft.
Des Weiteren steht Facebook auch in den USA immer stärker in der Kritik.
Fazit
Die Entscheidung des VG Hamburg steht Stand heute (24.10.2016) noch aus. Zu welchem Ergebnis das Gericht auch kommt, es dürfte sich dabei nur um einen Zwischenschritt in einem langen Rechtsstreit handeln. Beide Streitparteien werden ihr Ziel voraussichtlich bis zur letzten Instanz verfolgen.
Janik Dörr