Was versteht man unter Sampling?
Sampling bezeichnet einen Vorgang, bei dem ein Teil einer bereits fertigen Ton- oder Musikaufnahme in einem anderen, meist musikalischen, Kontext verwendet wird. Der Begriff Sampling leitet sich vom englischen Wort ‚sample‘ ab, was so viel wie Probe oder Auswahl bedeutet. Die entnommene Tonsequenz nennt man Sample. Gegenstände des Sampling sind nicht nur Ausschnitte. Vielmehr werden heute einzelne Töne oder Geräusche gesampelt.
Ein Sample ist von einem Remix abzugrenzen. Darunter versteht man das Bearbeiten einer fertigen Aufnahme eines Künstlers durch einen anderen Künstler, sodass eine Version entsteht (der Remix), welche eindeutig die künstlerische Handschrift des Bearbeiters trägt.
Welche Rolle spielt Sampling in der Praxis?
Das Sampling hat einen großen Stellenwert in der Musikbranche. Künstler wie Daft Punk, Madonna oder Depeche Mode nutzen das Sampling in ihren Songs.
Das Kopieren fremder Tonsequenzen ist heute weit verbreitet und die Frage, was man mit fremden Musikstücken machen darf, ist immer wieder Anlass für rechtliche Auseinandersetzungen und Prozesse. Zentrale Frage ist dabei, ob und in welcher Intensität Sampling ohne ausdrückliche Genehmigung erlaubt ist.
Welche Rechte können durch Sampling beeinträchtigt werden?
Musik, als solche, kann urheberrechtlich geschützt sein. Auch Texte, als Teil einer Musikaufnahme, können als sogenannte Sprachwerke geschützt sein.
Daneben bietet das Urhebergesetz auch die sogenannten Leistungsschutzrechte. Darunter versteht man die Rechte der ausübenden Künstler, der Tonträgerproduzenten oder der Sendeunternehmen. Wer zum Beispiel einen Song im Studio als Bassist mit eingespielt, der genießt an der von ihm konkret eingespielten Aufnahme ein eigenständiges Leistungsschutzrecht als ausübender Künstler. Außerdem stehen dem Tonträgerhersteller Rechte an der Aufnahme zu. Mehr zu den rechtlichen Aspekten des Sampling im nächsten Beitrag.
Janik Dörr