OLG Karlsruhe 14.05.2014 – 6 U 55/13
Aus dem letzten Blog wurde ersichtlich, dass Fotos von regionalen oder lokalen Festen ohne weiteres veröffentlicht werden dürfen. Auch wenn die Personen darauf deutlich zu erkennen sind.
Was passiert allerdings, wenn einem Fotografen der lang ersehnte Schnappschuss eines Prominenten gelingt und eine unbekannte Person das Bild füllt?
Mit dieser Frage beschäftigte sich das Oberlandesgericht in Karlsruhe in seiner Entscheidung (Aktenzeichen: 6 U 55/13) vom 14.05.2012.
Hierbei ging es um ein Foto, auf dem ein prominenter Fußballspieler zu sehen war. Am rechten Bildrand war deutlich eine Frau, die nur mit einem Bikini bekleidet war, zu sehen. Dieses Bild wurde in der Bild-Zeitung am 10.05.2012 veröffentlicht. Daraufhin erhob die abgebildete Frau Klage gegen die Bild-Zeitung, da sie mit der Veröffentlichung nicht einverstanden war.
Wie im letzten Blog aufgezeigt, darf das Bild nur mit der Einwilligung der Frau veröffentlicht werden. Auch hier liegt keine Einwilligung vor. Damit wäre eine Veröffentlichung eigentlich tabu. Aber auch hier greift die Ausnahme, wenn es sich um ein Bildnis der Zeitgeschichte handelt.
Hierin liegt der Unterschied zum letzten Blog. Die Frau ist nicht Teil eines Festes, sondern befindet sich im Urlaub. Das Geschehen, in dem sich die Frau befindet, ist nicht Teil eines historischen Ereignisses, sondern Teil ihres Privatlebens.
Hinzu kommt, dass sie unfreiwillig im Bikini abgebildet wurde. Damit wurde sehr viel von ihrer Privatsphäre preisgegeben.
Damit wäre klar, hierbei geht es nicht um ein Bildnis der Zeitgeschichte und somit darf das Foto nicht veröffentlicht werden.
Genauso entschied das OLG Karlsruhe.
Fakt ist:
Grundsätzlich können wir folgendes festhalten.
Wollen wir nicht auf einem Foto abgebildet werden, müssen wir auch keine Veröffentlichung dulden. Bedingung dafür ist aber, dass wir deutlich erkennbar auf dem Bild abgebildet sind. Macht die Presse bestimmte Personen unkenntlich, dann darf das Bild auch veröffentlicht werden. Eine solche Unkenntlichmachung geschieht meistens durch „Verpixelung“ oder dadurch, dass der Person ein schwarzer Balken über die Augenpartie gemalt wird.
Andererseits müssen wir eine Veröffentlichung hinnehmen, wenn es sich um ein Bildnis der Zeitgeschichte handelt und wir ein Teil dessen sind. Dann muss das Hauptaugenmerk aber auch auf das wichtige Ereignis gerichtet sein und nicht auf die Personen selbst.
Monika Wystup