BGH 08.04.2014 – VI. Zivilsenat – VI ZR 197/13

 

In der aktuellen Entscheidung relativierte der BGH die Rechte am eigenen Bild.

Bei einem Fest wurde ein Foto aufgenommen und veröffentlicht. Es handelte sich dabei um eine öffentliche Veranstaltung für die Mieter eines Wohnhauses. Das Fest wurde von einer Wohnungsbaugenossenschaft organisiert. Auf dem Foto waren drei Personen deutlich erkennbar, nämlich zwei Frauen, von denen eine ihr Baby fütterte. Das Bild wurde in eine Broschüre eingefügt und eine Auflage von 2.800 Stück davon angefertigt. Diese wurde dann an potentielle Kunden kostenfrei ausgegeben. Die Damen waren gegen eine Veröffentlichung und hatten gegen die Genossenschaft Klage erhoben.

Ohne Einwilligung darf ein solches Bild nicht veröffentlicht werden.

Außer es ist ein sogenanntes Bildnis der Zeitgeschichte.

Unter einem Bildnis der Zeitgeschichte sind wirtschaftliche oder kulturelle Geschehnisse zu verstehen. Als Beispiele sind Naturkatastrophen, Unfälle, Kriegshandlungen oder Straftaten zu sehen. Aber auch allgemeine gesellschaftliche Ereignisse können ein Bildnis der Zeitgeschichte sein. Das Bild müsste also für uns Menschen eine so große Bedeutung haben, dass es in unsere Geschichte eingeht und diese prägt.

Dazu führt der BGH weiter aus, dass auch regionale oder lokale Veranstaltungen zu den allgemeinen gesellschaftlichen Ereignissen gehören können, wie eben dieses Mieterfest.

Außerdem wurden die Rechte der Damen nur gering beeinträchtigt, da das Fest für jeden frei zugänglich war und nur eine begrenzte Anzahl von Leuten die Broschüre bekam. Nämlich nur diejenigen, die an diesem Mieterfest beteiligt waren. In der Broschüre selbst wurden die Namen, der abgebildeten Personen nicht genannt.

Damit wurden ihre Rechte nicht verletzt. So entschied der BGH.

 

Fakt ist:

Fotos, die an öffentlich zugänglichen Festen gemacht werden, dürfen veröffentlicht und benutzt werden, sofern die Namen der abgebildeten Personen nicht genannt werden.

Wer an solchen Festen teilnimmt und nicht damit einverstanden ist später ein Foto von sich vorzufinden, sollte sich also vor Fotografen in Acht nehmen.

 Monika Wystup

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.