02.10.2014 – BGH – Aktenzeichen: VI ZR 490/12

 

Wir nutzen E-Mails in unserem Alltag nicht nur um den Kontakt mit Freunden aufrecht zu erhalten, wir nutzen sie auch, um Geschäfte abzuwickeln und nicht selten sind auch sehr persönliche Daten darin enthalten

Was geschieht nun, wenn persönliche E-Mails gegen uns verwendet werden oder schlimmer noch: öffentlich gemacht werden?

Mit einem solchen Fall befasste sich der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: VI ZR 490/12) in seiner neuen Entscheidung.
Der Kläger hatte eine hohe politische Stellung inne. Er war Innenminister und zugleich Mitglied des Landtages.
Er hatte eine außereheliche Tochter, an die er auch Unterhaltszahlungen leisten sollte. In den von ihm geschriebenen E-Mails dikutiertere er mit der Kindesmutter darüber.
Eines Tages kam ihm sein Laptop abhanden und geriet in die Hände der Beklagten.
Diese machte Redakteure auf ihn aufmerksam.

Viele Redakteure führten ein Interview mit ihm, in dem sie ihm vorhielten, keinen Unterhalt gezahlt zu haben. Sie untermauerten ihre Hypothese mit den E-Mails, die er an die Kindesmutter geschrieben habe und verdächtigten ihn des Sozialbetruges.

Auf Grund der Vorwürfe, von denen auch viele ihren Weg in die Öffentlichkeit fanden, trat der Kläger aus seinem Ministeramt zurück.
Er machte daraufhin selbst öffentlich, dass er die Unterhaltszahlungen nachgeholt habe.

Der Kläger fühlte sich in seinen Rechten verletzt und verlangte Unterlassung von der Beklagten.

Der BGH entschied, dass der Inhalt der E-Mails von so großem öffentlichem Interesse war, sodass er publiziert werden durfte. Weiterhin führte der BGH aus, dass der Kläger zur Person des politischen Lebens gehöre und daher an seinem Verhalten ein gesteigertes Informationsinteresse bestehe.

 

Fakt ist:

Die Berichterstattung über auch ohne Zustimmung des Betroffenen erlangte E-Mails kann also zulässig sein, wenn sie Informationen enthalten, die von großer Bedeutung für die Öffentlichkeit sind. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle in welchem Beruf und in welchem Finanzrahmen wir uns bewegen. Alle können betroffen sein.

Monika Wystup

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