23.07.2014 – BVerwG – 6 C 31.13

Finden Sie das nicht auch nervenaufreibend? Sie sitzen abends gemütlich zu Hause und schauen sich ein Fußballspiel an, das immer wieder unterbrochen wird durch Liveschaltungen.

So geschah es im Mai 2011. Sat.1 übertrug das Finale der UEFA-Europa League. Dabei wurden mehrere Liveschaltungen zum „Hasseröder-Männercamp“ durchgeführt. Ein Fußballexperte stand im Vordergrund und wurde zum laufenden Spiel interviewt. Im Hintergrund, aber dennoch deutlich sichtbar, waren 4 Männer zu sehen, die die Aufnahme in das Männer-Camp gewonnen hatten und nun im Fernsehen zu sehen waren, wie sie während des Interviews Tischtennis spielten oder Bier tranken. Währenddessen war die Marke Hasseröder stets präsent.

Im rechtlichen Sinne wird hierbei von Produktplatzierung gesprochen. Marken werden während Sendungen aufgezeigt und nicht selten sogar in Szene gesetzt, sodass sie sich einprägen.

Produktplatzierungen sind grundsätzlich verboten, wenn sie nicht ausnahmsweise erlaubt sind.

Erlaubt sind Produktplatzierungen nur, wenn das Produkt selbst nicht zu stark herausgestellt wird.

De Herausstellung ist dann verboten, wenn die Redaktion keine Rechtfertigung für das häufige Auftreten des Produktes in den Werbespots liefern kann. Eine Rechtfertigung könnte in den redaktionellen Erfordernissen des Programms liegen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil (Aktenzeichen: 6C 31.13) der Klage von Sat.1 stattgegeben. Die Herausstellung eines Produktes ist dann zu stark, wenn das Produkt den Werbezweck dominiert.

Festgemacht wird das an der Zahl und Länge der Produktdarstellungen und inwieweit der redaktionelle Ablauf dadurch unterbrochen wird.

Bei dem Interview stand das Fußballspiel im Vordergrund.

Das Emblem der Firma wurde von der Kamera auch nicht künstlich fokussiert. Es wurde nur im Hintergrund angezeigt.

Fakt ist:

Unzulässige Produktplatzierung besteht dann, wenn das Firmenemblem überdurchschnittlich oft aufgezeigt wird und bewusst fokussiert wird, wenn das Produkt die Werbung dominiert.

Monika Wystup

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