14.07.2014 – OLG Frankfurt – Aktenzeichen: 1 U 156/12
Die großen Stars machen es vor und selbst das deutsche Beamtentum macht es nach.
Freiwillig und kontrolliert werden der Presse schlüpfrige Details aus dem Privatleben weitergegeben, um größtmögliche Aufmerksamkeit zu erregen.
Ist der Skandal erst in Szene gesetzt, wird das Gerichtsverfahren auf Hochtouren getrieben.
Denn schließlich wurden ja Persönlichkeitsrechte verletzt, für die eine Geldentschädigung eingetrieben werden könnte.
Dies war Herzstück der neuen Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt.
(Aktenzeichen: 1 U 156/12)
Im Mittepunkt stand die Berichterstattung der „Steuerfahnderaffäre“.
Der Kläger war im Jahre 2001 als Steuerfahnder tätig. Nach einer psychischen Erkrankung konnte er diese Tätigkeit nicht mehr ausführen, sodass er frühzeitig im Jahr 2006 pensioniert wurde.
Zu diesem Anlass bat ein Pressesprecher einer Wirtschaftszeitung den Kläger um Stellungnahme. Dieser war sich keines Wortes zu schade und erklärte den Vorfall aus seiner Sicht. Dabei betonte der Kläger, dass es sich hierbei um vertrauliches und persönliches Material handele.
2009 erschien hiervon eine Schlagzeile im Wirtschaftsblatt, die neben der Stellungnahme, auch ein ganzseitiges Bild des Klägers enthielt.
Mit Ablehnung der Klage wies das OLG Frankfurt darauf hin, dass die Privatsphäre des Klägers verletzt sei. Allerdings ging diese Verletzung eigens vom Kläger aus, da er seine Privatsphäre gegenüber der Presse selbst geöffnet hatte.
Ein weiterer Grund der Klageablehnung besteht in der Pressedarstellung selbst. Der Kläger würde in keinem Zusammenhang negativ dargestellt. Im Gegenteil, seine berufliche Erfahrung und sein Engagement wurde in den Vordergrund gestellt.
Dagegen würden die Äußerungen des Finanzministeriums im Artikel selbst als „abfällig“ beschrieben. Der Leser erfahre durch den Artikel, dass die Diagnose der Berufsunfähigkeit falsch sei.
Fakt ist
Der Kläger in diesem Fall hat sich mit seiner Erklärung selbst in den Fokus der Öffentlichkeit manövriert. Zudem ließ er ein Bild von sich machen, das später ebenfalls in der Zeitung abgedruckt wurde. Damit gab er stillschweigend sein Einverständnis.
Wer nicht im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion stehen will, sollte keine privaten Details seines Seins an die Presse weitergeben.
Monika Wystup