19.07.15

Mit der Einführung des IT-Sicherheitsgesetzes sollen nun kritische Infrastrukturen besser geschützt werden können. In den vorangegangenen Blogs haben wir gesehen, worum es in diesem Gesetz geht und welche Auswirkungen Angriffe auf die sogenannten KRITS haben.

Allerdings enthält das IT-Sicherheitsgesetz nicht nur Vorschriften zum Schutze der KRITS. Es enthält weiterhin auch Bußgeldvorschriften, für den Fall, dass widergesetzlich gehandelt wird.

Handeln die Betreiber der KRITIS vorsätzlich oder fahrlässig gegen die vorgeschriebenen Maßnahmen des IT-Sicherheitsgesetzes so können Bußgelder bis zu 100.000€ entstehen. (Siehe §14 IT-Sicherheitsgesetz)

Verstöße gegen die Meldepflicht bleiben grundsätzlich straffrei, außer wenn die Störung tatsächlich zu einem Ausfall oder Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der KRITIS geführt hat.

 

Fakt ist:

Diese Bußgeldregelung wird hart kritisiert. Die Betreiber könnten trotz der Verpflichtung Störungen verschweigen, sofern diese keine Beeinträchtigung nach sich ziehen. Dies würde straflos bleiben.

 

Unter http://www.it-sicherheitsgesetz-beratung.de findet ihr eine Landingpage um weitere Antworten zu erhalten.

 

Monika Wystup

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