Seit dem 19.04.2017 setzt Amazon neue Regelungen für Händlern um. Der Internetriese aus Seattle verspricht sich davon ein besseres Einkaufserlebnis für seine Nutzer und möchte damit vor allem einen einfacheren Rücksendeprozess etablieren. Besagte Neuregelungen gelten dabei für alle Händler, die Waren über Amazon vertreiben. Und zwar unabhängig davon, ob sie ihre Waren über ein Amazon-Versandzentrum verschicken oder dies selbst organisieren.
Was ändert sich?
Per Mail teilte Amazon seinen Nutzern die Neuerungen mit. In der Ankündigung heißt es u.a.:
- Kunden können ein gekauftes Produkt innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe eines Grundes zurücksenden und erhalten dabei
eine Erstattung in Höhe des Verkaufspreises. - Darüber hinaus erhält der Kunde bei einem Rückversand eines Artikels mit einem Verkaufspreis von mehr als 40 Euro eine Erstattung der Rücksendekosten, wenn die Rücksendung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware erfolgt.
- Sendet der Kunde Schuhe, Bekleidung oder Handtaschen innerhalb von 30 Tagen zurück, muss der Händler die Versandkosten von Hin- und Rücksendung zahlen.
- Speziell für das Weihnachtsgeschäft räumt Amazon für Waren, die zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember versandt werden, ein Rückgaberecht bis zum 31. Januar des Folgejahres ein.
- Das neue Rückgabeverfahren gilt außerdem nicht nur für Neuwaren, sondern auch für gebrauchte Ware.
Was müssen Händler beachten?
Falls noch nicht geschehen, sollten betroffene Händler Ihre AGB, die Widerrufs- und Rückgabetexte und die Verkaufsbedingungen an die neuen Regelungen anpassen. Wer die Änderungen nicht umsetzt und einhält, muss mit Abmahnungen und weiteren Konsequenzen rechnen. Grundsätzlich sind nur Händler betroffen, die ihre Waren noch nicht über Amazon versenden. Für Händler die am Programm „Versand durch Amazon“ teilnehmen, galten die Regelungen auch schon vorher.
Janik Dörr