17.12.2014
Wir können unseren Alltag immer mehr durch Technik steuern.
Anstatt zur Bank zu gehen, loggen wir uns auf der Homepage der entsprechenden Bank ein und überweisen und verwalten unsere Konten via Internet.
Selbst unsere täglichen Sporterfolge können wir mittlerweile, dank verschiedener Geräte und Apps, aufzeichnen und dadurch verwalten. Wir können die aufgezeichneten Daten an unsere Freunde senden oder sogar an die Krankenkasse, um aufzuzeigen, wie fit wir wirklich sind.
In unserer heutigen Zeit bewegt sich alles rund um das Internet.
Einerseits erleichtert es uns das Leben, aber andererseits sind wir nicht vor Missbrauch unserer Daten gefeit.
Hackerangriffe nehmen immer mehr zu. Die Hacker nehmen nicht nur Privatpersonen ins Visier und nehmen sich ihrer privaten Daten an. Sie haben es vor allem auf große Firmen abgesehen.
Einer der großen Hackerangriff wurde zuletzt auf Sony Pictures verübt. Seit dem sind Verträge populärer Schauspieler und sogar ganze Drehbücher derweil im Internet zu finden.
Die Sicherheit informationstechnischer Anwendungen hat einen sehr hohen Stellenwert für uns alle. Sie gilt es zu schützen.
An dieser Stelle tritt wieder die Juristerei auf den Plan.
Parlamente und Regierungen sind zusammengetreten, um gemeinsam ein Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme, auch IT-Sicherheitsgesetz genannt, zu schaffen.
Einen ersten Entwurf stellte der Bundesinnenminister de Mazière vor. Darin fokussierte er bereits bestehende Gesetze, um diese zu erweitern und zu ändern.
Sein Blick fiel vor allem auf das Gesetz über das Bundesamt in der Informationstechnik (BSI- Gesetz), das Telemediengesetz (TMG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG).
Durch die Sicht auf diese Gesetze und mögliche Änderungen verspricht de Mazière ein Gesetzespaket, das die Sicherheit unserer Daten wieder gewährleisten soll.
Weiterhin setzt de Mazière sein Augenmerk auf kritische Infrastrukturen. Dies sind Einrichtungen wie Krankenhäuser oder auch Energieanlagen. Fallen sie aus oder werden sie auch nur beeinträchtigt, so hat das einen Versorgungsengpass für uns zur Folge und dies bedeutet ebenfalls eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.
Der Bundesinnenminister zählt noch weitere Einrichtungen zu den kritischen Infrastrukturen, nämlich Anlagen aus dem Bereich der Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Wasser, Ernährung, Gesundheit und Energie sowie Finanz- und Versicherungswesen.
All diese Betriebe sollen ihre Systeme und ihre Organisationsstruktur überarbeiten und sich an den Stand der Technik anpassen.
Zukünftig soll das Bundesamt für Informationstechnik, das dem Bundesinnenministerium unterstellt ist, die Aufsicht über die Einhaltung dieser Standards führen und Unternehmen sollen Hackerangriffe so schnell wie möglich melden.
Fakt ist:
Durch das IT-Sicherheitsgesetz und durch die Festsetzung von Standards für Unternehmen ist ein erster Schritt in Richtung Sicherheit getan. Wichtig ist aber vor allem, dass wir die Nutzer sensibler mit unseren Daten umgehen.
Monika Wystup