19.03.2015 – BGH – Aktenzeichen: I ZR 94/13
In den letzten Jahren haben vermehrt Bewertungsportale den Weg zu ihren Nutzern gefunden. Ganz egal, um welche Art von Nutzung es sich handelt, alles wird auf diesen Portalen von den Nutzern selbst ausgewertet und ihre Meinung geben sie durch diese Möglichkeit kund, wie beispielsweise zu Hotelübernachtungen, Restaurantbesuche und vielen ähnlichen Aktivitäten.
Dadurch erfahren Gaststättenbetreiber nicht nur positive Kritik, die dazu führt, dass potentielle Gäste ausbleiben.
Es stellt sich uns die Frage:
Kann ein Gastwirt juristisch dagegen vorgehen?
Einen solchen Fall hatte der Bundesgerichtshof zu entscheiden
(Aktenzeichen: I ZR 94/13).
Die Beklagte betreibt ein Online-Reisebüro und ein damit verknüpftes Hotelbewertungsportal. Auf dieser Plattform können Besucher ihre Eindrücke hinterlassen und damit dazu beitragen, anderen einen persönlichen Eindruck zu vermitteln.
Die Klägerin ist Inhaberin eines Hotels und von daher auch auf gute Bewertungen angewiesen.
Auf dem Bewertungsportal der Beklagten erschienen vermehrt negative Aussagen über das Hotel der Klägerin, bis das Gerücht laut wurde, es gäbe Bettwanzen in ihrer Anlage.
Dadurch sank die Weiterempfehlungsrate. Damit nahm auch die Anzahl der Gäste ab.
Die Hotelbesitzerin klagte daraufhin.
Der BGH entschied, dass die Beklagte all ihre Sorgfaltspflichten beachtet hatte. Durch eine Wortfiltersoftware würden alle eingehenden Bewertungen zunächst gefiltert. Darunter fallende Schmähkritiken, Beleidigungen u.a werden manuell von Mitarbeitern der Beklagten gelesen und gegebenenfalls veröffentlicht.
Weiterhin wäre die negative Bewertung nicht der Beklagten zurechenbar, da sie sich diese nicht zu eigen gemacht habe.
Daher befand der BGH, dass die Beklagte nicht dafür haften muss. Sie hat keine spezifische Prüfungspflicht und damit auch keine Rechte der Klägerin verletzt.
Fakt ist:
Auf Bewertungsportalen können sich die Nutzer gegenseitig unterstützen, indem sie ihre Eindrücke mitteilen und auch Bewertungen für andere sichtbar abgeben.
Das hat den Vorteil, dass andere Nutzer schon vorab eine bessere Vorstellung über ihre Ziele bekommen. Allerdings sollten wir darauf achten, negative Beurteilungen möglichst ohne Beleidigung zu formulieren und ohne die Stätte zu schmähen.
Monika Wystup