20.04.2015 – KG Berlin – Aktenzeichen: 24 U 3/14

Vorinstanz:

10.12.2013 – LG Berlin – Aktenzeichen: 16 O 486/12

 

Eine der größten Attraktionen in Berlin ist zurzeit das Musical, welches das Leben von Udo Lindenberg erzählt. Es trägt den Namen „Hinterm Horizont“ und kann bis jetzt Millionen von Besuchern verbuchen.
In diesem Blog wollen wir uns die juristische Kehrseite des Ruhms einmal genauer anschauen.

Der Kläger hatte ein Libretto geschrieben, das auf dem Leben von Udo Lindenberg basiert.
Mit diesem trat er 2005 an den Künstler heran, um ihm dieses Werk vorzustellen. Allerdings zeigte Herr Lindenberg keinerlei Interesse an dem Stück.
Nachfolgend schrieb ein anderer Autor ein eigenes Libretto. Daraus entstand das heutige Musical um Udo Lindenberg „Hinterm Horizont“.
Der Kläger fühlte sich in seinen Urheberrechten verletzt und erhob daraufhin Klage gegen die Gesellschaft, die das Theater betreibt, gegen den Autor und auch gegen Udo Lindenberg selbst vor dem Landgericht in Berlin.
Der Streit gelangte bis zum Kammergericht Berlin. Dieses entschied gegen den Kläger aus folgenden Gründen:
Der Autor, von dem das heutige Werk tatsächlich aufgeführt wird, hat ein eigenes Werk mit seinem Libretto erschaffen. Er nutzte das Werk des Klägers nicht auf die Art und Weise, dass er schutzwürdige Textpassagen oder Szenen übernommen habe. Er habe nur einzelne Ideen als eigene Grundlage verwendet, um daraus eine eigene Schöpfung zu kreieren. Zudem basierten die Ideen des Klägers nicht auf eigens ausgedachten Geschichten, sondern seien in Udo Lindenbergs Biografie bereits erschienen bzw. historisch belegbar.
Das Urteil des KG Berlins ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob und wie der Bundesgerichtshof auf der nächsten Stufe entscheiden wird.

Fakt ist:
Nutzen wir die Ideen eines anderen Künstlers um eine eigene kreative Schöpfung zu erschaffen, so verletzen wir ihn nicht automatisch in seinen Urheberrechten. Allerdings ist darauf zu achten, dass wir ein eigenes Maß an Gedanken und Ideen in das Werk einfließen lassen. Nur dann können wir es als eigenes Werk verbuchen.

Monika Wystup

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