13.01.2015
Früher war nicht an Smartphones zu denken. Heute können schon die Kleinsten mit den Gerätschaften umgehen.
Unsere Kinder kommen bereits in sehr jungen Jahren in Verbindung mit den hightech Geräten der Eltern. Sei es das neue Smartphone oder der PC, alles wird von den Kindern erforscht. Dabei ist nicht verwunderlich, dass auch Kinder etwa mit 10-12 Jahren ihr erstes eigenes Smartphone bekommen. Während Jugendliche das Handy in früheren Zeiten nur in Notfällen benutzen durften, um ihre Eltern zu benachrichtigen, finden sich heutzutage auf den Geräten schon Applikationen wie Facebook, Whats App und Co. wieder.
Die Kinder lernen die Apps kennen und gebrauchen diese ausgiebig. Sie kommunizieren auf elektronischem Wege mit ihren Freunden und nehmen ebenfalls das bereitgestellte Internet in Anspruch.
Ob in der Freizeit oder sogar in der Schule, das Smartphone ist stets dabei und verwendungsbereit.
Die Folge davon ist, dass die Schüler ihrem Handy immer mehr Aufmerksamkeit schenken und immer weniger geistig am Unterricht teilnehmen und dadurch den Lernstoff verpassen.
Aus diesem Grund fordern Lehrer dazu auf, das Smartphone während der Unterrichtszeit auszuschalten oder es zumindest vom Tisch zu nehmen. Diese Aufforderung bleibt meist ohne Erfolg, da Schüler immer einen Weg finden, das Handy ungesehen zu verwenden.
An dieser Stelle stellt sich für uns die juristische Frage, wie weit Lehrer in ihrem Verbieten der mobilen Geräte gehen dürfen und welche Wege auch für die Eltern bereitstehen.
Die Befugnisse der Lehrer sind in den Schulgesetzen der Länder geregelt. Hier steht fest, was ein Lehrer tun darf und was nicht. Die Gesetze unterscheiden sich je nach Bundesland. Somit ist das Schulgesetz des Bundeslandes einschlägig, in dem die Schule steht. Mit der Ausnahme von Bayern besteht in keinem Bundesland ein generelles Handyverbot in Schulen.
Regelungen dazu werden den Schulen selbst überlassen. Sie können in ihrer Schulordnung festhalten, inwiefern ein Handy während des Unterrichts in Gebrauch genommen werden darf.
Ein vollständiges Verbot der Handys darf indes nicht ergehen.
Eine Möglichkeit der Unterrichtsgestaltung könnte die Abgabe der Geräte zu Beginn der Stunde sein. Die betroffenen Schüler könnten dem Lehrer besser in seinen Ausführungen folgen und ihr Handy nach der Stunde wieder abholen.
Während einer Prüfung besteht in vielen Schulen bereits die Regelung, das Handy vor der Prüfung vorne bei den Aufsichtspersonen abzugeben. Genau so wird es auch in vielen deutschen Universitäten gehandhabt.
Eine Rückgabepflicht des Lehrers besteht nach der Schulstunde oder spätestens zum Ende des Schultages des jeweiligen Schülers.
Manche Schüler geben ihr Handy auch freiwillig ab, um dem Unterricht besser folgen zu können. In diesen Fällen hat der Lehrer die Möglichkeit einer direkten Rückgabe.
Ist der Einzug des Gerätes als eine Strafmaßnahme an den Schüler zu verstehen, so kann der Lehrer die Rückgabe auch an die Eltern leisten.
Dabei muss auch der Lehrer einiges beachten.
Er und die Schulleitung haben keine Befugnis, in die Daten des Gerätes Einsicht zu nehmen, ohne die Einwilligung des Schülers vorher eingeholt zu haben. Die gespeicherten Daten unterliegen dem Datenschutz. Es empfiehlt sich deshalb, nur ausgeschaltete Mobilgeräte einzufordern.
Die Eltern haben die Möglichkeit, sich in solchen Situationen mit der Schulleitung zusammenzusetzen, um gemeinsam einen Plan gegen die Handynutzung während des Unterrichts zu entwerfen. Ein anderer Weg besteht in der Einschaltung des Schulelternbeirats.
Fälle, in denen der Lehrer einen Fehler begangen hat, können die Eltern dem Schulamt oder dem Kultusministerium melden.
Fakt ist:
Je aufgeklärter unsere Kinder sind, desto besser können sie mit der heutigen Technik umgehen. Es ist wichtig, dass Schüler schon früh erkennen, wie wichtig die Konzentration für die Schulleistung ist. Das Weglegen des Handys steigert die Konzentration und mindert die Ablenkung. Weiterhin sollten sie über die Verarbeitung ihrer Daten durch verschiedene Apps ebenfalls aufgeklärt werden.
Monika Wystup