Verwaltungsanordnung wurde erlassen
Johannes Caspar, der Datenschutzbeauftragte Hamburgs, sorgt derzeit für Aufsehen. Er untersagte WhatsApp die Weitergabe der Daten von rund 35 Millionen Nutzern aus Deutschland an Facebook. Aus der Pressemitteilung – nachzulesen auf der Internetpräsenz unter datenschutz-hamburg.de – ergibt sich, dass Herr Caspar eine entsprechende Verwaltungsanordnung Ende September erlassen hat. Die Anordnung ist sofort vollziehbar. Bei Zuwiderhandlung können Bußgelder verhängt werden. Zuständig für die Einhaltung der deutschen Datenschutzregelungen ist der jeweilige Landesdatenschutzbeauftragte am Unternehmenssitz. Der deutsche Unternehmenssitz von Facebook befindet sich in der Hansestadt Hamburg.
Facebook hatte den Messenger WhatsApp vor zwei Jahren aufgekauft. Damals wurde zugesichert, dass die beiden Unternehmen keine Kundendaten austauschen werden. WhatsApp hatte jedoch im August angekündigt, Kundendaten mit Facebook abgleichen zu wollen. Künftig werden die Telefonnummern der Nutzer, sowie Informationen über die Häufigkeit der Nutzung des Dienstes an Facebook weitergegeben werden. Den Nutzern wurde die Möglichkeit gegeben zumindest der Nutzung ihrer Daten zur Personalisierung von Facebook-Werbung zu widersprechen.
Der hamburgische Datenschutzbeauftragte hält dieses Vorgehen für rechtswidrig. Seiner Überzeugung nach wird gegen das deutsche Datenschutzrecht verstoßen. Beide Unternehmen müssten zunächst alle Nutzer um Erlaubnis fragen, bevor Daten ausgetauscht werden dürfen.
Stellungnahme von Facebook
Bei Facebook sieht man derzeit keinen Handlungsbedarf. Das Unternehmen entgegnete in einer Stellungnahme, man halte sich an das europäische Datenschutzrecht. Von einer Bindung an deutsches Datenschutzrecht geht man im Konzern indes nicht aus, da das europäische Geschäft nicht hauptsächlich aus Hamburg betrieben werde. Der Hauptsitz von Facebook in Europa befindet sich in Irland. Ob man sich an die Verwaltungsanordnung halten werde, ließ das Unternehmen jedoch offen.
Fazit
Facebook hat nun die Möglichkeit Widerspruch gegen die Verwaltungsanordnung einzulegen. Für die Nutzer von WhatsApp wird sich erstmal nichts ändern. Es ist davon auszugehen, dass Daten weitergeben werden. Die Streitfrage wird vermutlich die Justiz beantworten müssen. Eine endgültige Entscheidung liegt daher in weiter Ferne.
Janik Dörr