10.06.2015 – BT – Drucksache: 18/4096
12.06.2015
Das IT-Sicherheitsgesetz wurde verabschiedet.
Nach den Hackangriffen auf Sony Pictures im November 2014 und letztlich auch auf den deutschen Bundestag im Mai 2015 war erneut deutlich, wie verwundbar die digitale Infrastruktur sein kann. Der Wunsch nach Schutz wurde laut.
Um einen solchen grundlegenden Schutz gewährleisten zu können, sollte ein Gesetz verabschiedet werden, durch welches die Fragilität der digitalen Infrastruktur verdeutlich werden würde.
Der Weg des IT-Sicherheitsgesetzes begann im Februar 2015, als der deutsche Bundestag einen ersten Gesetzesentwurf vorlegte. Nach dem Inhalt des Gesetzes sollten insbesondere kritische Infrastrukturen geschützt werden (Eine nähere Auflistung der sogenannten KRITIS finden Sie in den bereits veröffentlichten Blogs, die sich tiefergehend mit dem Inhalt des IT-Sicherheitsgesetzes befassen).
Nach weiteren Modifizierungen des Entwurfes war es nun so weit, am 12.06.2015 wurde das IT-Sicherheitsgesetz durch den deutschen Bundestag verabschiedet.
Fakt ist:
Der Gesetzesentwurf wird als wichtiger „Schritt zur Verbesserung der IT-Sicherheit in Deutschland“ gewertet.
Deutschland ist eines der ersten Länder, das diesen Schritt gegangen ist. Eine Evaluation wird erst in vier Jahren, unter Einbeziehung eines Sachverständigen, stattfinden. Die Erwartungen sind hoch. Einerseits soll der Schutz der KRITIS gewährleistet werden, andererseits soll auch das Bundeskriminalamt in seinen Rechten, besonders im Bereich der Cyberkriminaltät, gestärkt werden.
Monika Wystup