05.02.2015
Vor einiger Zeit setzte sich Thomas Herro mit seiner Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum dafür ein, die Nutzung des Begriffes „Fan-Fest“ für jeden zugänglich zu machen.
Denn die Fédération Internationale de Football Association (FIFA) ließ sich den Begriff im Jahr 2007 als Marke eintragen.
Mit der Wirksamkeit der Eintragung hatte die FIFA die Stellung inne und die Möglichkeit, gewerbliche Veranstaltungen zu untersagen, die diese Bezeichnung trugen. Veranstalter wie zum Beispiel Kneipenbesitzer mussten damit erst einen Antrag an die FIFA stellen, um eine Erlaubnis einzuholen, bevor sie Zusammenkünfte unter dieser Bezeichnung organisieren konnten.
Die Kanzlei LHR sah darin eine große Benachteiligung für Unternehmer und stellte einen Löschungsantrag an das europäische Markenamt.
Gerügt wurde die Geeignetheit der Marke. Der Begriff „Fan Fest“ sei nicht dienlich, Waren oder Dienstleistungen des einen Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Damit wäre auch eine betriebliche Zuordnung der Waren oder Dienstleistungen zu einem bestimmten Unternehmen nicht möglich. Der Marke fehle es an Unterscheidungskraft.
Hinzukomme, dass die Marke rein beschreibender Natur sei. Unter „Fan-Feste“ werde genau das in der Bevölkerung verstanden, nämlich Feste von und für die Fans des Fußballs.
Weiterhin unterfalle der Beschreibung auch die Organisation von öffentlichen oder privat gehaltenen Treffen.
Die Fußballfans sähen sich gemeinsam Live-Übertragungen von Spielen zum Zwecke der Unterhaltung und des geselligen Zusammenseins an.
Die fehlende Unterscheidungskraft und die bloße beschreibende Natur der Marke seien ausreichend, um absolute Schutzhindernisse im Sinne der Gemeinschaftsmarkenverordnung zu begründen. Damit läge ein Grund für die Löschung der Marke vor.
Die FIFA legte hierzu keinen Widerspruch ein und schloss sich dieser Ansicht an. Damit war der Löschungsantrag erfolgreich.
Fakt ist:
Durch die erfolgreiche Löschung der Marke ist es uns wieder gestattet, gewerbliche Fan-Feste genau unter dieser Bezeichnung auszurichten. Wir müssen nun keine Erlaubnis der FIFA mehr einholen.
So können wir mit Freuden der nächsten WM entgegen sehen.
Monika Wystup