15.01.2015 – Europäische Kommission

 

Durch den Abschluss eines Berechtigungsvertrages mit der Verwertungsgesellschaft GEMA können wir die Rechte an unseren musikalischen Werken durch die GEMA treuhänderisch wahrnehmen lassen.
Die Verwertungsgesellschaft vergibt Lizenzen an Nutzer und kontrolliert die Nutzung des Werkes. Zudem besteht eine weitere Aufgabe darin, nicht genehmigte Verwendungen aufzuspüren sowie anfallende Gebühren, in Form von Lizenzgebühren zu erheben und diese an die Autoren auszuzahlen.

Die GEMA – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – ist die größte Verwertungsgesellschaft in Deutschland. In Schweden übernimmt diese Rolle die Föreningen Svenska Tonsättares Internationella Musikbyrå u.p.a. (STIM) und in Großbritannien die PRS for Music Limited (PRSfM).
Für die Zukunft ist eine erhebliche Veränderung geplant. Erwartet wird ein Zusammenschluss der drei Verwertungsgesellschaften. Damit soll ein Gemeinschaftsunternehmen gegründet werden, das europaweit agiert.

Mit dieser Frage beschäftigt sich momentan die europäische Kommission. Es ist nun an ihr, zu prüfen, ob das Vorhaben den Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erheblich beeinträchtigt. Hierzu wurde der Kommission eine Frist bis zum 29.05.2015 gesetzt.

Bei der vorläufigen Untersuchung kam die Kommission bereits zu einem Zwischenergebnis. Sie stellte einen Nachteil für den EWR fest. Denn der Wettbewerb bei der Vergabe von Lizenzen für Online-Musik würde sich einseitig zu Gunsten des Gemeinschaftsunternehmens verändern. Lizenzen, die länderübergreifende Anwendung fänden, könnten nur über das Gemeinschaftsunternehmen erworben werden.
Mittlerweile zählt das Repertoire der drei großen Verwertungsgesellschaften zu den umfangreichsten im EWR. Der Zusammenschluss würde zu einer vorherrschenden und bestimmenden Position des Gemeinschaftsunternehmens führen, sodass auch die Bestimmung des Preises ganz Sache des Gemeinschaftsunternehmens werde.
Dies hätte schlechtere Konditionen für die Anbieter von Online-Dienstleistungen, wie auch eine Preiserhöhung für die Konsumenten zur Folge.

Es bleibt abzuwarten, wie die Kommission letztendlich entscheiden wird.

Fakt ist:
Das Positive an dieser Veränderung wäre, dass wir die Möglichkeit hätten, mit nur einer Anmeldung ein in großen Teilen Europas gültige Lizenz zu erhalten. Mit dieser wären wir berechtigt, die Musikstücke zu vertreiben und anzubieten, sie aus dem Internet herunterzuladen oder zu streamen.
Allerdings würden sich auch viele Nachteile durch die vorherrschende Stellung des Gemeinschaftsunternehmens entwickeln.
In Folge der Preiserhöhung und der schlechten Konditionen für die Anbieter würde u.U. auch die Auswahl an Angeboten darunter leiden und damit die Konsumenten vernachlässigen.

Monika Wystup

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