18.11.2014 – EuGH – Aktenzeichen: C-146/13, C-147/13

Wenn wir unseren Hobbies nachgehen, ist es nicht selten der Fall, dass wir dabei kunstvolle Werke erschaffen. Sobald wir eine künstlerische, geistige Schöpfung hervorgebracht haben, steht uns das Urheberrecht zur Seite: Nur wir sind dazu berechtigt, mit dem Werk zu handeln, es zu verkaufen oder Kopien davon anzufertigen.
Unter Umständen stellt unsere Schöpfung auch eine Erfindung im Sinne des Patentrechts dar, diese können wir anmelden und damit ein Patent erhalten. Möchten wir das Patent auch in anderen Ländern schützen, müssen wir in jedem einzelnen Land die Patentanmeldung vornehmen. Nur so können wir auch länderübergreifenden Schutz genießen.

Dies soll sich aber bald ändern. Der europäische Gerichtshof befasst sich momentan mit dem Thema eines einheitlichen Patentschutzes in Europa.
Geschehen soll dies durch die Aushandlung eines Vertrages, das jedem Land freistellt, Vertragspartner zu werden und damit eine Art Mitgliedschaft zu erwerben.
Der Schutz von europäischen Patenten ist allerdings keine Neuerung. Schon 1977 ist das europäische Patentübereinkommen in Kraft getreten.
Ein einheitlicher Patentschutz würde für die Vertragsstaaten bedeuten, dass die Erfindung denselben Vorschriften unterliegt wie ein nationales Patent und auch dieselben Wirkungen nach sich zieht.
Hierzu soll auch ein Gericht geschaffen werden, dass sich nur mit den Fragen des Patentes in Europa beschäftigen wird, das sogenannte Patentgericht.

Wie zu erwarten ist nicht jeder europäische Mitgliedstaat damit einverstanden.
Spanien beantragte die Nichtigerklärung der Verordnung zur Vereinheitlichung.
Der Generalanwalt Yves Bot ist gegen eine solche Nichtigerklärung. Er sieht in dem einheitlichen Patentschutz einen großen Vorteil. Dadurch würde die Integration verstärkt werden, die Kosten für eine Sprachauswahl würden wegfallen, da auch die Sprache angepasst werde und Europa würde noch näher zusammenrücken.
Die einheitliche Wirkung der Patente besteht bereits. Die Wirkung wurde in dem Übereinkommen von 1977 festgehalten. Wie der EuGH letztendlich entscheiden wird, bleibt abzuwarten.

Fakt ist:
Ein einheitlicher Patentschutz würde mehr Rechtssicherheit bedeuten, da nicht nur eine einheitliche Sprache verwendet würde, sondern auch ein einheitliches Verfahren. Dies würde den Patentstellern vieles erleichtern. Durch einen Antrag wäre das Patent in ganz Europa zulässig.
Solange die Entscheidung noch nicht getroffen wurde, bleibt uns nichts anderes übrig, als in jedem Land einzeln das Patent anzumelden.

Monika Wystup

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