14.05.2015

Haben Sie schon vom Mouseover Effekt gehört? Nein?
Lassen Sie uns der Sache zusammen auf den Grund gehen.

Grundsätzlich muss die Erlaubnis des Urhebers eingeholt werden, wenn eines seiner Werke veröffentlicht werden soll. Der Verwender des Werkes erwirbt damit eine Lizenz und hat dann die Möglichkeit das Werk zu nutzen. Allerdings muss er beachten, den Urheber an geeigneter Stelle zu benennen.
Will der Verwender ein Bild eines fremden Urhebers auf seine eigene Webseite hochladen, um diese damit zu verschönern, muss er zuerst eine Lizenz erwerben. Danach kann er das Bild hochladen. Er sollte dabei darauf achten, den Urheber richtig zu benennen. Es bestehen in der Regel zwei Möglichkeiten in der Praxis. Entweder er gibt den Namen am Seitenende an oder er verzeichnet den Namen am Bild selbst.

Viele Betreiber sind dazu übergegangen, einen Mouseovereffekt auf ihrer Webseite einzubauen. Streicht ein Nutzer über ein beliebiges Bild auf der Webseite, wird ihm der Name des Urhebers eingeblendet. Diese Art der Benennung ist allerdings meist nicht vereinbarungsgemäß und muss vom Urheber auch nicht geduldet werden.
In seinen Lizenzbedingungen gibt der Urheber regelmäßig an, wie seine Benennung zu erfolgen hat.
Auf einer Webseite, die einen Mouseover-Effekt führt, wird der Name des Urhebers regelmäßig nicht dauerhaft angezeigt und auch nur dann sichtbar, wenn mit einem Mauszeiger darüber gestrichen wird (Mouseover).
Bei Verwendung von einem mauslosen Tablet-PC kann der Effekt gar nicht angezeigt werden, da in diesem Sinne auch keine Maus vorhanden ist.

Fakt ist:
Die Benennung des Urhebers auf der eigenen Webseite ist unerlässlich. Jeder möchte mit seinem Werk in Verbindung gebracht werden.
Dabei ist der Mouseover-Effekt nicht ausreichend. Der Name sollte dauerhaft auf der Seite zu sehen sein und auch dann sichtbar sein, wenn ein Tablet-PC genutzt wird.
Der Inhalt der Lizenzvereinbarung sollte hierbei von einem Webseitenbetreiber beachtet werden, da der Urheber hier seinen Wunsch auf Benennung und die Art dieser preis gibt. Soll nichtsdestotrotz ein Mouseover-Effekt eingebaut werden, so sollte erst das Einverständnis des Urhebers eingeholt werden.

Monika Wystup

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.