16.04.2015 – BGH – Aktenzeichen: I ZR 225/12

Vorinstanzen:

23.03.2010 – LG Hamburg – Aktenzeichen: 308 O 175/08

31.12.2012 – OLG Hamburg – Aktenzeichen: 5 U 37/10

 

Geht es Ihnen auch oft so, dass Sie einen Song im Radio hören und der Meinung sind, diesen von einem anderen Interpreten schon einmal gehört zu haben?

So erging es der Band Dark Sanctuary, einer französischen Gothic Band. Die Mitglieder hörten einen Song im Radio, bei dem sie der Meinung waren, eigene Musikabschnitte herauszuhören. Daraufhin wurden sie hellhörig und verfolgten die Arbeiten des Künstlers namens Bushido. Sie sind der Meinung, dass Bushido Musikausschnitte der Band in 13 seiner eigenen Lieder übernommen hätte. Die Ausschnitte hätten durchschnittlich eine Länge von 10 Sekunden.
Bushido hätte aus den Passagen sich wiederholende Tonschleifen gemacht, sogenannte Loops, und darüber seinen Sprechgesang aufgenommen.
Bushido wies alle Schuld von sich. Der Textdichter und der Komponist der Band Dark Sanctuary machten allerdings Ansprüche auf Unterlassung und Zahlung einer Entschädigung geltend.

Der Fall erreichte nun den Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: I ZR 225/12). Demzufolge lag bzgl der Textdichtung keine Urheberrechtsverletzung vor, da Bushido nur Teile der Musik nutzte und nicht auch die dazugehörigen Texte.
Bzgl der Musiksequenzen vertrat der BGH, dass das Oberlandesgericht Hamburg ohne ein Sachverständigengutachten nicht hätte darüber entscheiden dürfen, inwiewfern eine Verletzung vorläge. Der BGH wies die Sache nun wieder zurück an das Oberlandesgericht Hamburg zur weiteren Verhandlung.
Dieses soll nun, mit Hilfe eines Sachverständigen darüber entscheiden, ob eine Urheberverletzung vorliegt.

Fakt ist:
Ob populärer Musiker oder nicht, ohne Zustimmung des Urhebers darf grundsätzlich niemand fremde Musikstücke für sich nutzbar machen und sie unter eigenem Namen vertreiben.
Hat jemand trotzdem die Absicht, ein fremdes Musikstück zu verwerten, dann sollte er darauf achten, das Einverständnis des Urhebers einzuholen.

Monika Wystup

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.