19.06.2014 – EuGH – Aktenzeichen: C-217/13, C-218/13
(Sparkasse)
18.09.2014 – BGH – Aktenzeichen: I ZR 228/12; I ZB 61/13
(Langenscheidt)
Die Sparkasse und der Wörterbuchverlag Langenscheidt haben es bereits vorgemacht. Sie haben sich eine Farbe als Marke eintragen lassen.
Langenscheidt entschied sich für die Farbe Gelb und die Sparkasse ließ die Farbe Rot als Farbmarke eintragen.
Diesmal ist Blau an der Reihe. Die Firma Nivea wählte die Farbe Blau und ließ diese eintragen. Dagegen will nun der niederländisch-britische Konzern Unilever vorgehen. Unilever stellt ebenfalls Körperpflegeprodukte und Kosmetika her und benutzt ebenfalls die Farbe Blau zur Kennzeichnung.
Somit ging es letztlich bis zum Bundesgerichtshof mit der Frage, ob eine Farbe als Marke eingetragen werden könne.
Wie schon im ersten Urteil des europäischen Gerichtshofes erklärt, muss sich eine Marke von anderen unterscheiden lassen. Eine Farbe allein biete daher keine Unterscheidungskraft. Schließlich nutzen andere Firmen die Farbe in ihrer Marke. Folglich sollten Farben für alle Wettbewerber freizuhalten sein.
Allerdings führte der EuGH weiter aus, dass eine Farbe als Teil einer grafischen Darstellung genügen Unterscheidungskraft bietet und damit sehr wohl als Marke fähig ist.
Dieser Ausführung schloss sich der Bundesgerichtshof an.
Weiterhin sei es nach der Meinung des BGH ausreichend, wenn eine Farbe statistisch von über 50% eindeutig mit einer Marke assoziiert werde.
(So die Ausführungen des BGH in der Samstags-SZ und Samstags-FAZ)
In einem ersten Test wurde die Farbe Blau von 58% der Testpersonen der Firma Nivea zugeordnet.
Das Urteil des BGH wird am 09.07.2015 erwartet.
Fakt ist:
Einer macht es vor und andere schließen sich an. Die Sparkasse und der Verlag Langenscheidt waren beide mit ihrer Markeneintragung erfolgreich.
Wir werden sehen wie es sich mit der Farbmarke für Nivea verhalten wird.
Monika Wystup