Mit einem Grundsatzurteil beendete der Bundesgerichtshof vor kurzem einen seit Jahren andauernden Rechtsstreit zwischen dem Onlinespiele-Hersteller Blizzard und einem bekannten deutschen Bot-Anbieter. Gegenstand des Rechtsstreits war die Entwicklung sowie der Vertrieb von sogenannter Bot-Software.

Dabei handelt es sich um ein Hilfsmittel für Spieler von Onlinespielen. Bot-Software hilft den Spielern dabei, Abläufe im Spiel zu automatisieren, die im Normalfall manuell gesteuert werden müssen. Dadurch müssen die Spieler gewisse zeitraubende Aufgaben nicht selbst durchführen und können so einen Spielfortschritt, ohne eigenen Aufwand, erzielen. Diese spezielle Software ist bei Spieleherstellern alles andere als beliebt. Weltweit wurden in den letzten Jahren mehrere Millionen Nutzer von Bot-Software aus Spielen gebannt. Auch deshalb setzte sich der bekannte US-amerikanische Hersteller Blizzard dagegen zur Wehr und reichte Klage gegen den deutschen Anbieter Bossland GmbH ein.

 

Das Urteil

Der Bundesgerichtshof entschied nun Anfang 2017 zugunsten des Spieleherstellers Blizzard. Das Gericht erklärte in seinem Urteil, dass die Verwendung von Bot-Software gegen die Nutzungsbedingungen des Herstellers verstoße. Der Vertrieb der Software sei daher als wettbewerbswidrig einzustufen und müsse nicht einfach so hingenommen werden. Der BGH schloss sich damit den Urteilen der Vorinstanzen im Wesentlichen an. Zuvor hatten bereits das Landgericht Hamburg, sowie das Hanseatische Oberlandesgericht zugunsten von Blizzard entschieden.

Beim Spielehersteller Blizzard wertet man das Urteil als Erfolg mit Signalwirkung für die gesamte Online-Spieleindustrie. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass das Urteil schließlich auch im Interesse aller ehrlichen Spieler läge.

 

Fazit

Die Bossland GmbH kündigte bereits an den Vertrieb von Bot-Software in Deutschland einzustellen. Im Ausland wir der Softwaretyp aber weiterhin vertrieben. Derzeit stehen noch Urteile in vielen anderen Ländern, zum Beispiel in England, aus. Auch dort setzten sich die Hersteller von Onlinespielen gegen Bot-Software zur Wehr. Ob das Urteil des BGH tatsächlich Nutzer davon abhalten wird, Bot-Software zu kaufen und zu verwenden, ist fraglich. Ein deutliches Signal hat der Bundesgerichtshof jedoch im Sinne der Onlinespiele-Industrie gesetzt.

Janik Dörr

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