Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 6. Oktober 2016 entschieden, dass Bot-Software das Urheberrecht des Herstellers von Online-Spielen verletzt. Das Gericht gab mit seinem Urteil dem US-amerikanischen Spielehersteller Blizzard Entertainment recht. Dem Urteil ging ein langwieriger Rechtsstreit voraus, der länger als sechs Jahre andauerte. Für Blizzard Entertainment ein erster Erfolg im Kampf gegen Bot-Software.

 

Der Sachverhalt

Blizzard Entertainment ist der Hersteller von bekannten Online-Spielen, wie „World of Warcraft“ oder „Diablo-III“. Grund für die Klage des Unternehmens, war der Vertrieb von sogenannter Bot-Software durch ein in Deutschland ansässiges Unternehmen.

Bot-Software hilft den Spielern von Online-Spielend dabei, Abläufe im Spiel zu automatisieren. Dadurch müssen die Spieler gewisse zeitraubende Aufgaben nicht selbst durchführen und können so einen Spielfortschritt, ohne eigenen Aufwand, erzielen. Diese Form von Software ist vielen Spieleherstellern ein Dorn im Auge. Daher ging Blizzard gegen den Hersteller der Automatisierungssoftware vor. Der Vorwurf lautete, dass das deutsche Unternehmen die Client-Software der Spiele „World of Warcraft“ und „Diablo-III“ vervielfältigt hat oder vervielfältigen lassen hat, um so die Bot-Software entwickeln zu können. Darin sieht die Klageseite eine Urheberrechtsverletzung gegeben.

 

Das Urteil

Diese Rechtsauffassung bestätigte der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil. Das oberste deutsche Gericht schloss sich damit im Großen und Ganzen den Vorinstanzen an. Nach Ansicht des BGH lag im vorliegenden Fall eine Urheberrechtsverletzung vor, da die Beklagtenseite die geschützte Client-Software der beiden Spiele zu gewerblichen Zwecken nutzte. Die Beklagtenseite nutzte die Client-Software demnach nachweislich, um die Automatisierungssoftware herzustellen und fortlaufend zu bearbeiten. Dem Unternehmen war jedoch nur ein Recht zur ausschließlich privaten Nutzung der Client-Software eingeräumt worden. Daher ist eine Urheberrechtsverletzung gegeben.

 

Ausblick

Der Spielehersteller Blizzard Entertainment hat mit diesem Urteil einen ersten Etappensieg erzielt. Im Kampf gegen den Hersteller von Bot-Software entschied der Bundesgerichtshof in einem weiteren Fall. Informationen dazu finden Sie im folgenden Beitrag.

Janik Dörr

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