Immer häufiger ziehen Internetnutzer Vergleichsportale zu rate, bevor sie wichtige Entscheidungen treffen. So zum Beispiel auch im Bereich von Kfz-Werkstätten. Steht eine teure Reparatur ins Haus, werden zunächst Preise verglichen und oftmals auch Bewertungen gelesen. Bewertungsportale tragen so nicht unerheblich zur Entscheidungsfindung bei. Entsprechende Portale können für Unternehmer nützlich sein. Und zwar dann, wenn die Leistung stimmt und die Kunden dementsprechend gute und den Tatsachen entsprechende Bewertungen abgeben.

In vielen Fällen hinterlassen Nutzer aber auch ungerechtfertigte, negative Kritik. Denn im Schutze der Anonymität des Internets lassen sich einfach geschäftsschädigende Äußerungen kundtun. So kann das Image eines Unternehmens beschädigt werden. Oftmals folgen daraus Umsatzeinbußen. Doch was kann man als Geschädigter dagegen tun?

 

Handhabe gegen Bewertungen, die nicht den Tatsachen entsprechen

Es empfiehlt sich regelmäßig die gängigen Plattformen auf negative Kommentare hin zu durchsuchen. Im  Bereich der Bewertungsportale für Kfz-Werkstätten sind vor allem werkstatt.autoscout und Werkstars zu nennen. Bei beiden Portalen kann der Nutzer zwischen einem und fünf Sternen vergeben. Zu bewerten sind Kategorien, wie Freundlichkeit der Mitarbeiter, die Kompetenz der Mitarbeiter, das Preis-Leistungs-Verhältnis und die Qualität der Leistung.

Entdeckt man negative Kommentare, die das eigene Unternehmen betreffen, sollte man sie auf Richtigkeit prüfen und im Zweifel dagegen vorgehen. Denn in vielen Fällen liegt ein Rechtsverstoß vor. So zum Beispiel, wenn Bewertungen nicht den Tatsachen entsprechen oder wenn es sich um Beleidigungen oder üble Nachrede handelt. Solche Verstöße muss man nicht akzeptieren. Denn klar ist, dass für die meisten Kunden der erste Eindruck zählt. Dieser kann durch unzulässige, negative Bewertungen von vorne herein verfälscht sein.

Janik Dörr

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