Sucht man im Internet nach Bewertungen von Ärzten, stößt man auf eine Vielzahl von Bewertungsportalen. Diese Portale sind speziell auf die Bewertung von Ärzten und deren Leistungen ausgelegt und sollen dem Nutzer dabei helfen, den geeigneten Arzt zu finden. Für Patienten mag dieser „Service“ angenehm sein, für Ärzte kann er jedoch schnell rufschädigende und geschäftsschädigende Folgen haben. Und zwar dann, wenn Patienten ungerechtfertigte, schlechte Bewertungen abgeben. Bevor wir näher darauf eingehen, wann eine Bewertung unzulässig ist, zunächst ein Überblick über die Arzt-Bewertungsportale.
Portale im Überblick
Die bedeutendsten Bewertungsportale sind wohl Jameda, Sanego und DocInsider. Zu den Bewertungskriterien der Plattformen gehören beispielsweise die Freundlichkeit des Arztes, das Vertrauensverhältnis, die Kompetenz, die Aufklärung, die Wartezeiten und die Behandlung an sich. Bei Jameda vergibt der Nutzer Schulnoten von 1-6. Auf dem Portal DocInsider erfolgt die Bewertung hingegen anhand von eins bis fünf Sternen. Die Nutzer von Sanego dagegen vergeben Punkte auf einer Skala von 0-10. Bei allen Anbietern wird die Anonymität des Bewertenden geschützt. Dieser Umstand erleichtert es Nutzern ungerechtfertigte, negative Bewertungen abzugeben.
Unzutreffende Bewertungen – Folgen und Handhabe dagegen
Grundsätzlich ist hervorzuheben, dass negative Kritik berechtigt sein kann, wenn sie fundiert ist und den Tatsachen entspricht. In vielen Fällen fehlt es jedoch an einer sachlichen Auseinandersetzung mit den Leistungen des Arztes und des Praxisteams. Denn wie oben angedeutet nutzen viele Bewertende den Schutz der Anonymität auf den Portalen aus. So lassen sich neben Bewertungen, die schlichtweg nicht den Tatsachen entsprechen, auch Beleidigungen und Schmähkritik ohne Probleme entäußern. Die Folgen können fatal sein. Patienten bleiben aus, die Rentabilität der Praxis gerät in Gefahr und damit die Existenzgrundlage.
Geschäftsschädigende Bewertungen muss man aber nicht einfach hinnehmen. Stellt eine Bewertung einen Rechtsverstoß dar, hat der Geschädigte einen Anspruch auf das Entfernen der Wertung. Darüber hinaus ist es in manchen Fällen möglich, Schadenersatz einzufordern bzw. Unterlassen vom Bewertenden zu verlangen. Daher empfiehlt es sich regelmäßig die gängigen Portale auf ungerechtfertigte Kommentare hin zu überprüfen und anschließend dagegen vorzugehen.
Janik Dörr