01.07.2014 – VI. Zivilsenat BGH – Aktenzeichen: VI ZR 345/13
Durch das Internet gibt es viele Möglichkeiten, seine Meinung öffentlich zu machen. Egal, ob Sushi-Bar, Lehrerbenotung oder sogar Arztpraxen: Auf Bewertungsportalen können Nutzer verschiedene Dienstleister benoten und so anderen die Chance geben, die Sachen selbst zu beurteilen.
Aber was passiert, wenn verlangt wird, dass die Anonymität durchbrochen werden soll?
Ein Patient schrieb in das Bewertungsportal „Sanego“, dass sein Arzt eine falsche Diagnose gestellt habe. Im Nachhinein stellte sich diese Behauptung allerdings als unwahr heraus und der Arzt forderte die Entfernung dieser Bewertung aus dem Portal. Das Oberlandesgericht Stuttgart
(Urteil vom 26.06.2013 – VI ZR 345/13) forderte zudem, dass die Anonymität in diesem Fall aufgehoben wird und der Arzt dadurch erfahren sollte, wer die Person ist, die ein so schlechtes Urteil abgeben hatte.
Der Fall ging bis zum Bundesgerichtshof und dieser urteilte am 01.07.2014 darüber. Der BGH vertritt die Meinung, dass „Sanego“ nicht dazu verpflichtet sei, die Identität der Person darzulegen.
Die Betreiber eines solchen Portals müssten immer ein Auge darauf haben, ob bereits gelöschte Inhalte nicht nochmals auftauchen, um sie dann erneut zu löschen. Der BGH führt dazu aus, dass diese ständige Überprüfung den Betreibern nicht zuzumuten ist.
Dazu gibt es aber eine Ausnahme. Machen sich die Nutzer mit ihren unwahren Behauptungen strafbar, werden sie nicht mehr geschützt. Folge davon ist, dass die Anonymität aufgehoben werden darf und die Identität preisgegeben werden soll.
Das geschieht in den Fällen der Beleidigung, Verleumdung oder der üblen Nachrede.
Fakt ist:
Die Nutzer können ihre Meinung unter einem Pseudonym mitteilen und fühlen sich dadurch geschützt. Durch das Urteil des BGH wird die Anonymität des Nutzers geschützt. Das bedeutet aber auch, dass ein freier Kanal für Lügen geschaffen wird, die letztlich im Mobbing enden.
Kommt es vor, dass ehrverletzende Äußerungen gemacht werden, gibt es nur den Weg, eine Strafanzeige gegen Unbekannt zu stellen, damit in Erfahrung gebracht werden kann, wer der Bösewicht war.
Bewertungsportale funktionieren über ihre Anonymität und sind dazu da, schneller eine eigene Meinung über Fachkräfte bilden zu können. Werden Lügen verbreitet, geht der Sinn verloren.
Monika Wystup