Der Dash-Button von Amazon spaltet schon jetzt – kurz nach der Markteinführung – die Gemüter. Einige Nutzer stehen der Idee positiv gegenüber. Andere sehen darin keinen Nutzen und betrachten die Neuerung als Geldmacherei. Verbraucherschützer schlagen Alarm. Doch was ist dieser Dash-Button überhaupt genau?
Es handelt sich dabei um ein Bestellsystem, mit dem Kunden ihre Lieblingsprodukte per Knopfdruck bestellen können. Der Button wird dabei mit dem Heimnetzwerk verbunden und übermittelt so die Bestellung an Amazon. Aktuell wird dieser Service zum Beispiel für Waschmittel, Rasierklingen, Zahnpasta oder Shampoo angeboten. Die Installation des Buttons übernimmt der Kunde selbst. Das Einrichten und Verwalten wird dabei über die App von Amazon gesteuert. Der Button wird auf ein bestimmtes Produkt konfiguriert und ist auf der Vorderseite mit dem entsprechenden Markenlogo versehen. Er hat ungefähr die Größe eines Autoschlüssels. Der Amazon-Konzern schafft damit einen völlig neuen, sehr einfachen Bestellvorgang.
In eben diesem einfachen Bestellsystem sehen Verbraucherschützer jedoch auch rechtliche Probleme. Ein Problem ist, dass dem Nutzer beim Kauf kein Preis mitgeteilt wird. Etwaige Preiserhöhungen oder höhere Versandkosten werden dem Kunden erst auf der Abrechnung mitgeteilt. Gerade zu diesen Angaben ist ein Händler aber gesetzlich verpflichtet. Außerdem fehlt eine Widerrufsbelehrung für den Kunden. Der Nutzer wird nicht auf das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen hingewiesen. Darüber hinaus fehlen auch Angaben zur Lieferung, Bestellablauf und Produktmerkmalen. Die gesetzlich geforderte Möglichkeit, Eingabefehler durch Überprüfung noch erkennen zu können und zu korrigieren, besteht ebenfalls nicht. Schlussendlich fordert der Gesetzgeber im Rahmen der sogenannten „Button-Lösung“ – Regelung für den elektronischen Rechtsverkehr – eine Beschriftung, die den Kunden eindeutig erkennen lässt, dass er sich mit der Bestellung zu einer Zahlung verpflichtet. In der Praxis werden Bezeichnungen, wie „Jetzt kaufen“ oder „Kostenpflichtig bestellen“, anerkannt.
Aufgrund dieser Problemstellungen wurde Amazon von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bereits abgemahnt. Die Verbraucherzentrale NRW möchte gerichtlich klären lassen, ob der Dash-Button gesetzeskonform ist. Dabei stützt sie sich im Wesentlichen auf die oben dargelegten Gründe.
Man sollte jedoch auch erwähnen, dass Amazon den Kunden nicht im Regen stehen lässt. So bietet das Unternehmen für die meisten Produkte eine Rückgabegarantie von 30 Tagen an. Dem Kunden wird so die Möglichkeit gegeben gekaufte Produkte zurückzuschicken. Der Nutzer kann außerdem über die App bzw. sein Nutzerkonto Bestellvorgänge, Preise und Produktinformationen nachvollziehen.
Fazit
Aktuell herrscht keine Klarheit über das neue Geschäftsmodell von Amazon. Es wird Aufgabe der deutschen Justiz sein die Gesetzeskonformität des Dash-Buttons zu überprüfen.
Janik Dörr