Ob Selfies oder Gruppenselfies: der neue Trend auf Facebook und Co. ist klar erkennbar. Die Kamera wird umgedreht, auf Armeslänge entfernt gehalten und so werden Bilder gemacht. Die meisten werden unmittelbar hochgeladen, um auf sich aufmerksam zu machen.

Selbst die Bundeskanzlerin ließ es sich bei der WM nicht nehmen, ein Selfie mit den Jungs der deutschen Nationalmannschaft aufzunehmen.

Dieser Trend erfreut sich auch in Indonesien größter Beliebtheit. Dort wurde die Kamera vom englischen Fotografen David Slater entwendet. Der Täter grinste breit in die Kamera, machte Selfies, ließ diese fallen und folgte dem Ruf der Wildnis.

Denn der Täter war ein Affe.

Diese Affen-Selfies gingen rasch um die ganze Welt und erschienen in Zeitungen, im Fernsehen und auf Wikipedia. David Slater verlangte die Löschung der Bilder und beharrte auf seinem Urheberrecht. Das Online-Lexikon verweigerte es aber, die Bilder zu entfernen. Wikipedia begründete dies damit, dass die Bilder nicht von David Slater gemacht wurden, sondern von dem Affen. Daraufhin verging Slater das Lachen und er legte Klage ein.

Das Verfahren fand im Vereinigten Königreich statt. Dennoch stellt sich die Frage, wie die Rechtslage in Deutschland wäre.

Ist es möglich, dass Slater Urheberrechte zustehen?

Urheberrechte stehen dem Schöpfer eines Werkes zu. Es geht darum, dass es sich bei dem Werk um eine persönlich geistige Schöpfung handelt. Dabei muss der konkrete Entstehungsprozess von einem menschlichen Willen gesteuert werden.

David Slater hat aber nicht den Auslöser betätigt, sondern der Affe. Der Affe tat dies auch nicht auf Veranlassung von Slater. Es war eher Zufall, dass der Affe die Kamera in die Hände bekam.

Damit stehen Slater keine Urheberechte an den Bildern zu. Sie können von jedem genutzt werden.

 

Fakt ist:

Im deutschen Recht werden Tiere wie Sachen behandelt und Sachen können keine Urheberrechte haben. Hätte David Slater den Auslöser selbst betätigt, würden ihm die Rechte an den Bildern auch zustehen.

Monika Wystup

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