11.04.2015

Sie sind Fotograf und möchten ihre Werke der Öffentlichkeit präsentieren.
Sie entscheiden sich, die Bilder auf einer Webseite hochzuladen und sie damit zu veröffentlichen.
Aber wie kennzeichnen Sie nun das Bild, damit jeder weiß, dass Sie der Urheber sind?

Die Webseite Fotolia.de bietet Fotografen die Möglichkeit, deren Bilder hochzuladen und auch die Bilder anderer Fotografen anzusehen. Dabei solle es ausreichen, dass der Fotograf im Impressum benannt werde.
Viele Fotografen waren diesbezüglich einer anderen Meinung.
Sie verlangten eine unmittelbare Verlinkung ihres Bildes mit ihrer Webseite. Wieder andere wollten eine Kennzeichnung am Bild selbst mit ihrem Namen.
Da Fotolia dazu nicht bereit war, ließen nun viele Fotografen den Webseitenbetreiber abmahnen.

Aus urheberrechtlicher Sicht müsste die Kennzeichnung in unmittelbarem Zusammenhang zum Werk erfolgen. Allerdings ist von den Gerichten noch nicht entschieden worden, wie die Kennzeichnung auf Webseiten zu erfolgen hat.
Es bleibt damit abzuwarten wie sich das juristische Verständnis dahingehend entwickeln wird.

Fakt ist:
Die Meinungen hinsichtlich der Urheberbenennung gehen sichtlich auseinander. Während Webseitenbetreiber die Nennung im Impressum anbieten, wollen Fotografen unmittelbar mit ihrem Bild in Verbindung gebracht werden.
Solange die Gerichte noch nicht verbindlich entschieden haben, wie die Kennzeichnung erfolgen soll, können auch Webseitenbetreiber noch nicht sicher abschätzen, wie sie die Fotografen zufrieden stellen können.
Einerseits können sie das Risiko einer Abmahnung einkalkulieren und ihre Webseiten so belassen wie sie sind. Andererseits könnten sie ihre Webseiten auch anpassen. Dieser Schritt wäre mit einem Mehr an Kosten und Aufwand verbunden.
In beiden Fällen ist Webseitenbetreibern aber zu raten, die Rechtsprechung zu verfolgen.

Monika Wystup

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